Praxis Dr. Tschürtz
- Frauenärzte
- Pränatalmedizin
- Medizinische Genetik

Schwangerenvorsorge
Gerne begleiten wir sie auch durch ihre gesamte Schwangerschaft – eine besondere und aufregende Zeit.
Wir führen alle im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen durch. Ihren Wünschen und ihrem Risikoprofil entsprechend bieten wir weiterführende sonographische und/oder genetische Untersuchungen einschließlich einer Infektionsdiagnostik an.
Besonders wichtig ist uns eine persönliche und individuelle Betreuung.
Die Schwangerenvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Betreuung während der Schwangerschaft. Sie dient dazu, die Gesundheit von Mutter und Kind zu überwachen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Die Vorsorgeuntersuchungen beginnen in der Regel nach der Feststellung der Schwangerschaft und finden zunächst alle vier Wochen statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche werden die Intervalle auf zwei Wochen verkürzt.
Bei der Erstuntersuchung werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Allgemeine und gynäkologische Untersuchung
- Blutdruckmessung und Gewichtskontrolle
- Urin- und Blutuntersuchungen
- Ausführliches Gespräch zur Krankengeschichte und zum familiären Umfeld
Bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen werden unter anderem folgende Kontrollen durchgeführt:
- Blutdruck- und Gewichtsmessung
- Urinuntersuchung und Hämoglobinbestimmung
- Kontrolle der Gebärmutterhalslänge
- Feststellung der Lage des Babys und der Herzaktion des Babys
Die Schwangerenvorsorge wird in der Regel von Frauenärztinnen und Frauenärzten durchgeführt.
Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten der Schwangerenvorsorge von der Krankenkasse übernommen. Die Leistungen sind in den Mutterschafts-Richtlinien geregelt und stehen allen Versicherten gleichermaßen zu.
Neben den medizinischen Untersuchungen umfasst die Schwangerenvorsorge auch Beratung und Unterstützung in Fragen der Lebensführung, Ernährung und Vorbereitung auf die Geburt. Schwangere haben zudem Anspruch auf verschiedene staatliche Leistungen wie Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und finanzielle Hilfen bei geringem Einkommen.
Es ist wichtig zu betonen, dass Schwangere das Recht haben, selbst zu entscheiden, welche Untersuchungen sie in Anspruch nehmen möchten. Sie haben auch das Recht auf Nichtwissen, wenn sie bestimmte Untersuchungen nicht wünschen oder wenn sie über bestimmte Untersuchungsergebnisse nicht informiert werden möchten.